Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz
(ÜBZERT der BFBU)
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download C_22 Checkliste für Zertifizierungen [110 kB]


1. Allgemeines
Diese „Checkliste für Zertifizierungen“ gilt als Kurzzusammenfassung und Zusatz zu unserer „Richtlinie für Zertifizierungen von Fachfirmen“ und damit Ihrem schnellen Überblick über die erforderlichen Voraussetzungen für Ihre Zertifizierung durch die ÜBZERT der BFBU. Entsprechend der Forderung der TRVB S123 03 „Brandmeldeanlagen“ ist eine Zertifizierung von jenen Fachfirmen erforderlich welche eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten verantwortlich im Rahmen von Brandmeldeanlagen durchführen:

Planung
Projektierung
Installation / Montage (ausgenommen Leitungs- und Sockelmontage)
Inbetriebsetzung (Inbetriebnahme)
Instandhaltung (Wartung)

Fachfirmen müssen sich – entsprechend der TRVB S123 03 – für diese „Phasen“ (Tätigkeiten) nach den Vorgaben der DIN 14675 (Abschnitt 4.2, Anhang L – ausgenommen L3) von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle – wie die ÜBZERT der BFBU – zertifizieren lassen.  

2. Grundsätzliches zur Zertifizierung
Die Zertifizierung wird in folgende Schritte gegliedert:

2.1. Erstzertifizierung (gültig für 4 Jahre)
Prüfung der Allgemeine Anforderungen
Prüfung „Vor Ort“

2.2. Laufende Überwachung der Zertifizierung (im 2.Jahr)
Prüfung der Allgemeine Anforderungen
Prüfung „Vor Ort“

2.3. Zertifikatserneuerung / Wiederkehrende Zertifizierung (vor Ablauf des Zertifikates)
Prüfung der Allgemeine Anforderungen
Prüfung „Vor Ort“

3. Grundvoraussetzungen
3.1.
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 :2000 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagentsysteme in der Elektrotechnik-Branche (Scope 19). Das Qualitätsmanagementsystem kann für Fachfirmen (aber auch freiberuflich tätige Personen), welche sich lediglich für die Planungsphase zertifizieren lassen möchten, innerhalb von 3 Jahren durch die Nachreichung eines QM- Handbuches nachgewiesen werden.

3.2. Sollten mehrere Phasen zertifiziert werden, muss die Fachfirma Ihre Tätigkeiten und die hierfür verantwortlichen Personen entsprechend der zu zertifizierenden Phasen aufgliedern.

4. Nachzuweisende Kompetenz der Fachfirmen
4.1. Allgemeine Anforderungen (Erstzertifizierung / Zertifikatserneuerung)

4.2. Prüfung „Vorort“ (Erstzertifizierung / Zertifikatserneuerung)

4.3. Anforderungen, welche überwacht werden müssen (Laufende Überwachung)

4.4. Überwachung „Vorort“ (Laufende Überwachung)