Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz
(ÜBZERT der BFBU)
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BFBU



Gebühren

download R_17 Gebühren - Rechnungslegung (Stand: Oktober 2008) [130 kB]


1. Allgemeines
Aufgrund der Akkreditierung entsprechend des Akkreditierungsgesetzes und seiner Verordnungen durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist die ÜBZERT der BFBU (Überwachungs- und Zerifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz) berechtigt,

Überwachungen (gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17020)
■ Zertifizierungen (gemäß ÖNORM EN 45011)

durchzuführen.


2. Gebührensätze
Die Gebührenberechnung der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle besteht aus:
■ tatsächlichen Arbeitsaufwand
■ Fahrtkostenersatz (wo gefordert)
■ Spesen
■ Qualitätsmanagementanteil

Der Stundensatz wird auf Grundlage des Basissatzes (siehe Honorarordnung der Bundeskammer
für Ingenieurkonsulenten) berechnet. Fahrtkosten werden (wo erforderlich) mit dem halben Satz berechnet.

      Der Basissatz für Ingenieurleistungen (vormals Zeitgrundgebühr) des Projektleiters
      liegt seit 2004 bei 63, 37 € / Stunde (excl. MwSt).

      Die Bearbeitung des Prüfberichtes durch die Geschäftsführung wird - nach Empfehlungen der
      Bundeskammer - mit 100 € / Stunde (excl. MwSt) berechnet (Die Bearbeitungszeit liegt gewöhnlich
      je nach Projektgröße zwischen 0,5 und 2 Stunden.


2.1. Gebührenberechnung

tatsächlicher Arbeitsaufwand (Aufwandsgebühr)

Normalarbeitszeit: Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 (100% des Stundensatzes)
Erweiterte Arbeitszeit: Montag bis Freitag 19:00 bis 22:00 und Samstag 07:00 bis 12:00 (150% des Stundensatzes)
Außerordentliche Arbeitszeit: Montag bis Freitag 22:00 bis 07:00, Samstag 12:00 bis 07:00
          sowie
Sonntag 07:00 bis Montag 07:00 (200% des Stundensatzes)

Der tatsächliche Arbeitsaufwand wird für die nachfolgend angeführten Leistungen berechnet.
Die Minimale Verrechnungseinheit beträgt eine halbe Stunde. Mittagspausen werden nicht verrechnet.

■ Dokumentensichtung und Prüfungsvorbereitung,
■ Vorbesprechungen, Planeinsicht,
■ Besprechungen, Verhandlungen,
■ Absprache mit Behörden, Prüf- und Überwachungsstellen

Fahrkostenersatz (Aufwandsgebühr)
■ Entfernung bis 20 km außerhalb von Wien ohne Verrechnung
■ Entfernung ab 20 km von Wien – amtliches km-Geld + Fahrtzeit (mit 50% d. Ingenieurstundensatzes)

Spesenersatz (Aufwandsgebühr)
■ Es werden nur Übernachtungskosten verrechnet

Ersatz zusätzlicher Aufwendungen (Aufwandsgebühr)
■ Kopien von Bescheiden, Plänen, Berichten, u.ä.

Qualitätsmanagementanteil (Grundgebühr)
■ für Akkreditierungskosten
■ Prüfmittelaufwand
■ Aufwendungen für Normen und Richtlinien


2.2. Gebührenentrichtung

Die Gebühren sind nach der erbrachten Leistung und Übermittlung der Rechnung durch die ÜBZERT der BFBU
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu entrichten. (siehe auch AGB der ÜBZERT der BFBU)

Im Falle sich das Prüfprojekt über mehr als 30 Tage erstreckt, können für geleistete Aufwände auch Teilrechnungen
gestellt werden. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Die angeführten Preise verstehen sich excl. MwSt.


2.3. Endabrechnung

Bei der Endabrechnung erfolgt eine vollständige Auflistung aller eingegangenen Zahlungen incl. MwSt.

Weitere Dokumente
► R10 – Allgemeine Geschäftsbedingungen