1.
Allgemeines
Aufgrund der Akkreditierung entsprechend des Akkreditierungsgesetzes
und seiner Verordnungen durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist die ÜBZERT
der BFBU (Überwachungs- und Zerifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz) berechtigt,
■ Überwachungen (gemäß
ÖNORM EN ISO/IEC 17020) ■ Zertifizierungen (gemäß ÖNORM
EN 45011)
durchzuführen.
2. Gebührensätze
Die Gebührenberechnung der Überwachungs- und
Zertifizierungsstelle besteht aus:
■ tatsächlichen Arbeitsaufwand
■ Fahrtkostenersatz (wo gefordert)
■ Spesen
■ Qualitätsmanagementanteil
Der Stundensatz wird auf Grundlage des Basissatzes
(siehe Honorarordnung der Bundeskammer
für Ingenieurkonsulenten) berechnet. Fahrtkosten werden (wo
erforderlich) mit dem halben Satz berechnet.
Der Basissatz
für Ingenieurleistungen (vormals Zeitgrundgebühr) des
Projektleiters
liegt seit 2004 bei 63, 37 € /
Stunde (excl. MwSt).
Die Bearbeitung des Prüfberichtes
durch die Geschäftsführung wird - nach
Empfehlungen der
Bundeskammer - mit 100 € / Stunde
(excl. MwSt) berechnet (Die Bearbeitungszeit liegt gewöhnlich
je nach Projektgröße zwischen
0,5 und 2 Stunden.
■
Normalarbeitszeit: Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00
(100% des Stundensatzes) ■
Erweiterte Arbeitszeit: Montag bis Freitag 19:00 bis
22:00 und Samstag 07:00 bis 12:00 (150% des Stundensatzes) ■Außerordentliche
Arbeitszeit: Montag bis Freitag 22:00 bis 07:00,
Samstag 12:00 bis 07:00
sowieSonntag
07:00 bis Montag 07:00 (200% des Stundensatzes)
Der tatsächliche Arbeitsaufwand wird für die nachfolgend
angeführten Leistungen berechnet.
Die Minimale Verrechnungseinheit beträgt eine halbe Stunde.
Mittagspausen werden nicht verrechnet.
■ Dokumentensichtung und Prüfungsvorbereitung,
■ Vorbesprechungen, Planeinsicht,
■ Besprechungen, Verhandlungen,
■ Absprache mit Behörden, Prüf- und Überwachungsstellen
Fahrkostenersatz (Aufwandsgebühr)
■ Entfernung bis 20 km außerhalb von Wien ohne Verrechnung
■ Entfernung ab 20 km von Wien – amtliches km-Geld
+ Fahrtzeit (mit 50% d. Ingenieurstundensatzes)
Spesenersatz (Aufwandsgebühr)
■ Es werden nur Übernachtungskosten verrechnet
Qualitätsmanagementanteil (Grundgebühr)
■ für Akkreditierungskosten
■ Prüfmittelaufwand
■ Aufwendungen für Normen und Richtlinien
2.2. Gebührenentrichtung
Die Gebühren sind nach der erbrachten Leistung und Übermittlung
der Rechnung durch die ÜBZERT der BFBU
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu entrichten. (siehe
auch AGB der ÜBZERT der BFBU)
Im Falle sich das Prüfprojekt über mehr als 30 Tage
erstreckt, können für geleistete Aufwände auch
Teilrechnungen
gestellt werden. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb
von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Die angeführten Preise verstehen sich excl. MwSt.
2.3. Endabrechnung
Bei der Endabrechnung erfolgt eine vollständige Auflistung
aller eingegangenen Zahlungen incl. MwSt.