Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz
(ÜBZERT der BFBU)
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      ÜBZERT der BFBU
     
Concorde Business Park
     
Bauteil D2/1
     
A-2320 Schwechat

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Telefax:
E-Mail:
+43 01 / 706 55 00
+43 01 / 706 86 10
officeuebzert.at

UID Nr.: ATU44370701


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BFBU



Haftung

Gewährleistung
Mit der Prüfung des BAS übernimmt die ÜBZERT der BFBU keine Gewähr für die Ausführung und Funktion der Dienstleistung des Fachunternehmens sowie für die Fehlerfreiheit von sonstigen Produkten und Dienstleistungen, welche das Fachunternehmen Dritten gegenüber erbringt.

Bei in Folge der Überwachung ausgestellte Überwachungsbericht beschreibt den Zustand der Brandschutzanlage zum Zeitpunkt der Begehung. Etwaige eintretende Schäden oder Veränderungen nach der Begehung bewirken die Ungültigkeit des ausgestellten Überwachungsbefundes. Der Betreiber der Anlage hat schwerwiegende Mängel, Schäden sowie Änderungen hinsichtlich der Nutzung, des Betriebes und der baulichen Ausführung umgehend der Überwachungsstelle zu melden. Die ÜBZERT der BFBU entscheidet in Folge über eine evtl. erforderliche kurzfristige Überwachung (Revision) der Anlage.


Haftungsbegrenzung
Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Überwachungsverfahren entstehen, haftet die ÜBZERT der BFBU nur bei nachweislich schuldhafter Verursachung. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern der ÜBZERT der BFBU ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden und beträgt die laut Akkreditierungsversicherungsverordnung vorgeschriebene Höhe.


Schadenersatzansprüche
Soweit die ÜBZERT der BFBU von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, ohne dass die ÜBZERT der BFBU entsprechend der oben beschriebenen Gewährleistung bzw. Haftungsbegrenzung hierfür haftet, ist der Antragsteller verpflichtet die ÜBZERT der BFBU auf Verlangen unverzüglich von den Ansprüchen frei zu stellen.