Als Service für alle Objektfunkanalgenbetreiber
in Wien stellen wir hiermit eine Hilfe zur Inbetriebnahme einer Objektfunkanlage zur Verfügung.
Objektfunkanlagen unterliegen grundsätzlich der Bewilligung durch die Fernmeldebehörde und den Inhaber der Feuerwehrfrequenzbewilligung.
- Antragsformular Fernmeldebehörde
(wird technisch meist vom Objektfunkanlagenerrichter ausgefüllt) Zu erhalten im zuständige Fernmeldebüro
- Vertrag für den Betrieb einer Objektfunkanlage
(abgeschlossen zwischen Feuerwehr und Objektinhaber) Anhang 3 der TRVB S 159
- Antragsformular Feuerwehr
(an die zuständige Feuerwehr, Landesfeuerwehrkommando, Bezirksfeuerwehrkommando) Anhang 1 der TRVB S 159
Beilagen:
- Positiver Überwachungsbericht einer akkreditierten Überwachungsstelle
- Funktechnische Detailplanung (Blockschaltbild, Versorgungsbereiche, Leitungsführung, Standort der Sende- und Empfangseinrichtungen, Bedienfelder)
- Declaration of Conformity (vom Objektfunanlagenerrichter)
Siehe dazu Punkt 9 und 9.1 der TRVB S159 (Organisatorische Anforderungen, Bewilligungspflicht)
Die formelle Einreichung erfolgt durch den Feuerwehrfrequenzbewilligungsinhaber (zuständige Feuerwehr) nach Durchsicht der Unterlagen bei der Fernmeldebehörde.
Fragen zu den Formularen und zum Antragsprozeß stellen
Sie bitte an unseren Mitarbeiter
Herrn Karl Cerny, Mobil: 0660 / 689 68 12, Telefon: 01 / 706 55 00 01
e-mail: cerny
uebzert.at
Hilfe für Organisatorische Anforderungen zum Betrieb einer „Objektfunkanlage“ (25 kB)