Die ÜBZERT
der BFBU (Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz) wurde am
15. März 2006 durch die 118. Verordnung (BGBl. II Nr. 118/2006
des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit akkreditiert.
Im Jahre 2010 wurde das
Gesetzblatt aktualisiert, durch die 354. Verordnung vom 18. November
2010.
BUNDESGESETZBLATT FÜR
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH [ ausgegeben am 18. November 2010]
354. Verordnung
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über
die Akkreditierung der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz (ÜBZERT
der BFBU) zur Zertifizierung von Produkten
Auf Grund des § 17
Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:
§ 1.
Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle
für Brand- und Umweltschutz (ÜBZERT der BFBU) mit Sitz
in 2320 Schwechat, Concorde Business Park D2/1, wird als Stelle,
die Produkte gemäß ÖNORM EN 45011 zertifiziert,
akkreditiert.
§ 2.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden
Verfahren und Dienstleis-tungen: ÖNORM F 3070: Planung, Projektierung,
Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
und Brandfallsteuerungen, mit der Einschränkung auf Punkt
6 und Anhang B.
§ 3.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen
der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig
ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den
Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen
über die Akkreditierung solcher Stellen enthal-ten. §
4.
Mit Inkrafttreten
dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Organisation
ÜBZERT der BFBU, BGBl. II Nr. 118/2006, außer Kraft.